5.04.2022
Bei einem Autounfall müssen wir folgendes tun!
Ist das Erscheinen der Polizei am Unfallort obligatorisch?
Wer entscheidet über den Unfall?
Wenn jemand bei einem Unfall verletzt wurde, muss unbedingt die Polizei kontaktiert werden, sonst ist die Anwesenheit der Polizei nicht erforderlich.
✔ Nachdem sichergestellt wurde, dass niemand verletzt ist, können Sie aussteigen, eine gelbe oder grüne Warnweste anziehen, das Warndreieck in einem Abstand von 50 bis 100 Metern (auf Autobahnen 150 bis 400 Meter) aufstellen und dann aus verschiedenen Blickwinkeln (weit und nah) sorgfältig Fotos von der Unfallstelle machen.
✔ Danach können Sie das Auto an einem sicheren Ort parken.
Hinweis: (Wenn die Anwesenheit der Polizei nicht erforderlich ist, erhält der Anrufer bei Polizeipräsenz am Unfallort 36 Euro.)
✔ Das Unfallprotokoll sollte immer im Auto vorhanden sein und beim Unfall gemäß dem vorliegenden Muster sorgfältig ausgefüllt werden. Fotografieren Sie unbedingt den Führerschein und die Fahrzeugpapiere des anderen Fahrers, mit dem Sie kollidiert sind.
Hinweis: In der Unfallberichtsform können beide Parteien nach der entsprechenden Aufteilung des Feldes die Unfallstelle zeichnen, ohne zu streiten. ????
✔Nachdem das Unfallprotokoll korrekt ausgefüllt wurde, senden Sie es zusammen mit den Unfallfotos und den Fotos der Dokumente der anderen Partei an Ihre Versicherung oder senden Sie es per E-Mail an Office@agvm.at, damit unsere persischsprachigen Berater Ihnen bei der Schadensregulierung helfen können.
Beachten Sie, dass die Versicherungsexperten die Schuldfrage klären, nicht die Polizei.
Hinweis: Zur Zeichnung des Unfalls zum Zeitpunkt des Aufpralls
Bitte klären Sie die folgenden Punkte:
1. Die Wege.
2. Die Fahrtrichtung der Fahrzeuge A, B (mit Pfeilen).
3. Ihre Positionen zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes.
4. Verkehrs- und Wegweisschilder.
5. Straßennamen.